Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...

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A) Geltungsbereich/Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem im Angebot/Auftragsbestätigung (AB) angegebenen Auftraggeber/Besteller und der Firma MSE-Connection, vertreten durch Mario Rickers, Rösberger Straße 59b, 53332 Bornheim. Diese AGB liegen allen Angeboten, Leistungen, Lieferungen und Buchungen bei MSE-Connection zu Grunde.

 

B) Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot/Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen, Buchungen oder Anmietungen der dort näher bezeichneten Artikel.

Aus dem Angebot bzw. der AB gehen die Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie alle anfallenden Kosten der Aktion hervor.

 

C) Vertragsabschluß

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots / AB des Auftraggebers zustande.

 

D) Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

1) Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung der Ware in Bar oder gegen Vorkasse (bis 10 Tage vor dem Event) durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar nach Aufbau.

2) Bei Buchung unserer Künstler, DJ`s oder unseres Sicherheitsdienstes ist der fällige Betrag an die gebuchte Person am Tag der Veranstaltung nach seiner vollbrachten Leistung in Bar oder auch hier gegen Vorkasse zu zahlen.Bei einigen Künstlern haben wir keinen Einfluss auf die Zahlungsmodalitäten, da wir die/den Künstler nur vermitteln.

3) Bei Buchungen von in 2 genannten Artikeln wird nach zustande kommen des Vertrags ein Teil des Betrags direkt als Anzahlung in Rechnung gestellt und ist somit sofort fällig.( Dies ist meist bei DJ Buchungen für die Reservierung der Technik und bei Künstlern sowie ggf. Leistungen des Sicherheitsdienst als Anzahlung zu sehen)

4) Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

 

E) Rücktritt des Auftragnehmers

In folgenden Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

1) beschrieben wie in D 4

2) bei nicht Mitwirkung und Einhaltung des Auftraggebers von Punkten beschrieben in G

3) bei Ausfall von Künstlern und Artikeln dritter Seite, wenn es nicht gelingt, in zumutbarer Weise, gleichwertigen Ersatz zu besorgen

 

F) Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Einschreiben zulässig. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz und ggf. entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:

- bei Rücktritt nach Vertragsschluss : 30 % des Honorars

- bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Auftragsbeginn : 40 % des Honorars

- bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn : 50 % des Honorars

- bei Rücktritt ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn : 75 % des Honorars

- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars

- bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % des Honorars

 

G) Erfüllungsvoraussetzungen für den Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:

- Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment

(z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus…)

- Sicherheit für die ausführenden Personen und angemessene Verpflegung (zumindest genug Getränke/Wasser sowie eine kleine Mahlzeit vor Ort)

- Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder

Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Gema, Ordnungsamt …)

- Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Aufstellungsort sowie ungehinderter und direkter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung muss eine ungehinderte Anfahrt mit einem Transporter zum direkten Aufbauort möglich sein) - Ein Transport über Treppen etc. wird von uns nicht durchgeführt.

- Bei Ende der Veranstaltung dürfen unserem Personal keine langen Wartezeiten entstehen, der Abbau und Abtransport muss direkt erfolgen können, da Folgeaufträge warten können.

- Die im Angebot geforderten Hilfspersonen (zum Auf- und Abbau unserer Eventmodule) müssen zum vereinbarten Auf- und Abbau Zeitpunkt bereit stehen...sollte beim Abbau keine Hilfe mehr zur Verfügug stehen und wir müssen ggf. eigenes Hilfspersonal anfordern, wird dieses umgehend in Rechnung gestellt (Stunden, ein weiteres Auto, Sprit etc...)

- Bei Buchungen mit Betreuungspersonal oder Buchung unseres DJ`s ist dafür Sorge zu tragen, dass ein kostenfreier Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Aufbauorts für einen Transporter zur verfügung steht.

 

H) Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte

Sollten Sie ein Defekt an unseren Geräten feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen zu nutzen, hierbei ist sofort der Netzstecker zu ziehen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden, vor allem müssen diese auch wieder auf Palettenmaß gefaltet sein, sonst wird hierfür die Kaution einbehalten. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.

 

I) Haftung/Gewährleistung

1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten sowie bei DJ-Buchung der Einsatz unserer Technik und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Auftraggeber in vollem Unfang.

2) Ebenso haftet er bei Unfällen die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt MSE-Connection von Schadenersatzleistungen frei.

3) Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung (Veranstaltungshaftpflicht) abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.

Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

4) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. Verletzt sich ein Teilnehmer z.B durch herunter fallen etc., kann MSE-Connection dafür nicht haftbar gemacht werden..

5) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, das unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden.( fällt weg bei Buchung unseres Betreuungspersonals )

6) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

7) Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (siehe G ) des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.

8) Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen.

9) Werden Artikel von uns nur geliefert und aufgebaut, sowie nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt, ist der Auftraggeber alleine dafür verantwortlich, dass sämtliche Verlängerungskabel an unsere Geräte ordnungsgemäß verlegt sind. Hier kann MSE-Connection nicht dafür haftbar gemacht werden, sollten Personen darüber stolpern etc... Auch muss die vom Kunden abgestellte Betreuungsperson darauf achten, dass Nutzer unserer Eventmodule selbstständig Brillen oder andere verletzungsanfällige Artikel ablegen (spitze Haarspangen ...), sowie sich nicht in der Nähe der Gebläse aufhalten (Stolpergefahr)

 

J) Wetterrisiko

Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.

 

K) Fotos, Texte und Links

1) Alle Rechte an Bildern und Texten auf den Internetseiten von MSE-Connection liegen bei MSE-Connection.

2) Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte, sowie die Nutzung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von MSE-Connection. Bei Nicht-Einhaltung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu stellen.

3) Bei manchen unserer Veranstaltungen werden Fotoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht. Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber einer ggf. Veröffentlichung ein.

4) Für alle angebrachten Links, inkl. aller Unterseiten, Grafiken und deren Inhalte, übernehmen wir keine Haftung. Hierfür ist ganz alleine der Betreiber der jeweiligen Seite verantwortlich.

Gerne für Sie da ...

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